Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung
Auf Grundlage der laufenden Buchhaltung wird der Jahresabschluss entwickelt. Hierbei wird sowohl der handelsrechtliche als auch der steuerrechtliche Jahreserfolg Ihres Unternehmens festgestellt und in einem gemeinsamen Gespräch analysiert. Diese Tätigkeit umfasst insbesondere:
a.. Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
b.. Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Absatz 3 EStG
c.. Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes, soweit das Gesetz dies für Ihr Unternehmen vorschreibt
d.. Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichtes
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